Satzung der drj e.V.

I. Allgemeines

§ 1 Name und Sitz

Der am 1. Januar 1958 gegründete Jugendbund heißt „deutsche reform-jugend“, hat seinen Sitz in Frankfurt a.M. und ist dort in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Gemeinnützigkeit und Arbeitsweise

Die deutsche reform-jugend e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚Steuerbegünstigte Zwecke’ der Abgabenordnung.
Die deutsche reform-jugend e.V. ist als Verein selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die deutsche reform-jugend e.V. ist im Sinne jugendpflegerischer und jugendfürsorgerischer Arbeit tätig. Sie tritt dabei insbesondere für die in § 3 dieser Satzung genannten ‚Wege und Ziele’ ein.

§ 3 Wege und Ziele

Die deutsche reform-jugend e. V. bekennt sich zu folgenden Leitgedanken:

EHRFURCHT VOR DEM LEBEN

  • Verantwortungsbewusster Umgang mit allem Lebendigen, Toleranz und Friedensliebe,

  • Gemeinschaft junger Menschen, die die Entwicklung der Persönlichkeit fördert,

  • Naturerfahrung auf Lager und Fahrt,

  • Geistige Auseinandersetzung in Seminar und Gesprächskreis,

  • Schöpferische Lebensgestaltung mit Musik und Tanz, Spiel, Sport und künstlerischem Schaffen,

  • Demokratische Ordnung als Grundlage menschlichen Zusammenlebens,

  • Begegnung und Verständigung mit Menschen anderer Völker,

  • Gesunde und naturgemäße Lebensführung mit vegetarischer Vollwertkost, ohne Alkohol und Nikotin.

Zur Verdeutlichung dieser Leitgedanken wird auf die „Erläuterungen“ hingewiesen, die Bestandteil dieser Satzung sind.

§ 4 Aufgaben

Diese Ziele will die deutsche reform-jugend e.V. erreichen durch eigenes beispielhaftes Verhalten nach innen und außen sowie durch Verwirklichung folgender Aufgaben:

a) Bildung von Jugendgruppen und Ausbildung geeigneter Jugendgruppenleiter*, die die genannten Leitgedanken an junge Menschen vermitteln sollen.

b) Aufklärung über alle Fragen der allgemeinen Lebensreform und Beratung in allen persönlichen und sonstigen Fragen der Lebensführung.

c) Veranstaltung von nationalen und internationalen Jugendtreffen, Ferienlagern und Seminaren.

d) Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen, insbesondere solcher mit verwandter Zielsetzung.

e) Herausgabe einer Jugendzeitschrift und Veröffentlichung von Nachrichten aus der lebensreformerischen Jugendarbeit.

Zur Verdeutlichung dieser Aufgaben wird auf die „Erläuterungen“ hingewiesen.

II. Mitgliedschaft

§ 5 Voraussetzungen

Es können aufgenommen werden:

a) als ordentliche Mitglieder alle jungen Menschen im Alter zwischen 10 und 25 Jahren, die sich durch ihre Unterschrift zu den unter §3 genannten Leitgedanken und deren Erläuterung bekennen,

b) als fördernde Mitglieder Einzelpersonen, Firmen, Körperschaften und alle Vereinigungen, die bereit sind, die Bestrebungen des Bundes zu fördern.

§ 6 Aufnahmeverfahren

Die Beitrittserklärung ist schriftlich beim Bundesvorstand einzureichen, der über die Aufnahme entscheidet. Als ordentliches Mitglied aufgenommen gilt, wer Ausweis und Abzeichen erhalten hat. Wird die Aufnahme abgelehnt, kann der Betroffene innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses schriftlich Berufung beim Bundesvorstand einlegen, über die durch die Bundesversammlung endgültig entschieden wird.

§ 7 Rechte und Pflichten des Mitglieds

Das Mitglied der deutschen reform-jugend e.V. wirkt mit an den Wegen, Zielen und Aufgaben des Bundes. Jedes ordentliche Mitglied, das seinen Wohnsitz im örtlichen Wirkungskreis einer Gruppe hat, kann an den Gruppenversammlungen teilnehmen. Es ist dabei mit einer Stimme stimmberechtigt. Auf Landesversammlungen ist das ordentliche Mitglied in gleicher Weise stimmberechtigt. Auf Bundesversammlungen ist das ordentliche Mitglied nach Vollendung des 14. Lebensjahres stimmberechtigt.
Jedes Mitglied hat seinen Mitgliedsbeitrag jährlich im voraus zu entrichten. Gerät das Mitglied mit der Beitragszahlung länger als neun Monate in Rückstand, so kann ihm die Ausübung seiner Rechte, insbesondere das Stimmrecht, bis zur vollständigen Tilgung versagt werden. Bleiben die Beiträge trotz wiederholter Mahnung 15 Monate seit Fälligkeit aus, so kann der Bundesvorstand das Mitglied satzungsgemäß ausschließen.

§ 8 Ausscheiden

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mit dem Ausscheiden erlöschen alle Ansprüche aus der Mitgliedschaft.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung. Sie ist mit einer Frist von drei Monaten unter Beifügen des Ausweises und des Abzeichens an die Bundesführung zu richten.
Der Ausschluss kann durch den Bundesvorstand beschlossen werden bei grobem Verstoß gegen die Satzung oder gegen Beschlüsse der Bundesorgane oder bei vereinsschädigendem Verhalten. Er ist dem Betroffenen schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung schriftlich bei dem Bundesvorstand Einspruch eingelegt werden, über den die Bundesversammlung endgültig entscheidet. Bis zu dieser Entscheidung ruhen alle Mitgliedsrechte, ausgenommen das Anwesenheits- und Antragsrecht, Ausweis und Abzeichen sind unverzüglich zurückzugeben.
Nach Vollendung des 25. Lebensjahres werden die ordentlichen Mitglieder fördernde Mitglieder. Mitarbeiter auf Gruppen-, Landes- und Bundesebene bleiben ordentliche Mitglieder.

III. Aufbau und Organisation

§ 9 Organe

Die Organe des Bundes sind:

a) für eine Orts- bzw. Kreisgruppe

1. die Gruppenversammlung,

2. der Gruppenvorstand;

b) für ein oder mehrere Länder

1. die Landesversammlung,

2. der Landesvorstand;

c) für den Bund

1. die Bundesversammlung,

2. der Bundesvorstand,

3. der Beirat.

§ 10 Mitgliederversammlung

a) Gruppe, Land und Bund bilden jeweils eine Jahresmitgliederversammlung. Sie nimmt den Rechenschafts- und Kassenbericht der Vorstandsmitglieder entgegen und stimmt über deren Entlastung und die weiteren Anträge ab. Die Versammlung ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Sie ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Versammlungsleiter ist der Bundesvorstandsvorsitzende des Bundesorgans oder dessen Stellvertreter. Auf Antrag kann auch ein ordentliches Mitglied zum Versammlungsleiter gewählt werden.

b) Die Amtszeit des von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gruppen-, Landes- oder Bundesvorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Ein vorzeitiges Rücktrittsgesuch ist vor der Mitgliederversammlung zu erklären. Sie kann sich auch unabhängig davon zu einer Neuwahl entschließen.

c) Ankündigung, Ablauf und Ergebnis der Mitgliederversammlung sind in einer Niederschrift festzuhalten und von dem gewählten Schriftführer sowie dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.

d) Der Bundesvorstand kann binnen vier Wochen nach Eingang der Niederschrift über die Mitgliederversammlung eines Landes oder einer Gruppe die Wahl oder Abstimmung für unwirksam erklären, sofern sie fehlerhaft verlaufen ist, den Grundsätzen der §§ 3 und 4 dieser Satzung oder bewährter Praxis und Richtlinie des Bundes widerspricht. Die Entscheidung des Bundesvorstandes kann durch die Bundesversammlung widerrufen werden.

e) Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. Sie ist einzuberufen, wenn es der Bundesvorstand oder ein Viertel aller betreffenden ordentlichen Mitglieder beantragt. Auf Landes- und Gruppenebene ist entsprechen zu verfahren. Eine außerordentliche Bundesversammlung kann ebenso durch die Hälfte der Mitglieder der Landesvorstände und der Gruppenvorstände beantragt werden.

f) Für die Wahlordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird auf den Anhang 1 verwiesen.

§ 11 Gruppe und Region

a) Gruppe: Ordentliche Mitglieder in einem oder mehreren angrenzenden Stadt- oder Landkreisen können sich zu einer Gruppe vereinen, die mindestens einmal im Monat zusammenkommt. Der Gruppenvorstand besteht aus dem Gruppenleiter, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, und mindestens einem weiteren Mitglied. Die Niederschrift über die Jahresmitgliederversammlung sowie das Gruppenprogramm sind dem Landes- und dem Bundesvorstand baldmöglichst zuzusenden.

b) Region: In Absprache und mit Genehmigung des Bundesvorstandes können sich Mitglieder in einem oder mehreren angrenzenden Stadt- oder Landkreisen zu einer Region vereinen, die sich in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen zu Veranstaltungen trifft. Aktive Mitglieder der Region organisieren diese Veranstaltungen und erstatten den Bundes- und Landesvorständen Bericht.

§ 12 Land

Gruppen und Einzelmitglieder können sich zu regional begrenzten Ländern zusammenschließen. Jedes Land bildet eine Landesversammlung. Bei der Bildung des Landesvorstandes kann zwischen zwei Organisationsformen gewählt werden:

1. hierarchisch: Zum Landesvorstand gehören als notwendige Mitglieder der Landesvorstandsvorsitzende und der Landesgeschäftsführer, die volljährig sein müssen. Der stellvertretende Landesvorstandsvorsitzende und weitere Mitglieder können in den Landesvorstand gewählt werden.

2. unhierarchisch: Der Landesvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Zur Koordination seiner Arbeit hat der Landesvorstand aus seiner Mitte einen Moderator zu bestimmen. Bei der jährlichen Landesmitgliederversammlung wird das Jahresprogramm festgelegt. Außerdem wird für jede Veranstaltung ein Organisationsteam und ein Hauptverantwortlicher (HV) bestimmt bzw. für Minderjährige übernimmt ein volljähriger Mentor die rechtliche Vertretung. Die Beschäftigung mit Teamprozessen und Organisationsstrukturen ist Voraussetzung.

Entsprechend §13 können Sonderbeauftragte berufen werden. Die Mitglieder des Vorstandes müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Niederschrift über die Landesversammlung ist dem Bundesvorstand ebenso wie jedes Landesprogramm baldmöglichst zuzusenden.

§ 13 Bund

a) Die Bundesversammlung ist die oberste Instanz in allen Angelegenheiten des Bundes und seiner Gliederungen. Sie wird aus allen ordentlichen Mitgliedern gebildet. Fördernde Mitglieder können als Gäste teilnehmen. Zu Ihren Aufgaben gehört insbesondere auch die Entlastung und Wahl des Bundesvorstandes, des Beirats, die Wahl der zwei Kassenprüfer, Genehmigung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über Anträge.

b) Der Bundesvorstand wirkt für die Aufgaben des Bundes aufgrund dieser Satzung und der Beschlüsse der Bundesversammlung. Sie besteht aus dem Bundesvorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Bundesvorstandsvorsitzenden und dem Bundesgeschäftsführer, die volljährig sein müssen, sowie dem Schriftleiter der Bundeszeitschrift, der das 16. Lebensjahr vollendet haben muss und in der Regel zwei weiteren Mitgliedern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben müssen. Das Amt des Bundesvorstandsvorsitzenden und des Bundesgeschäftsführers darf nicht in einer Person vereinigt werden. Sitzungen des Bundesvorstandes werden vom Bundesvorstandsvorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Bundesvorstandsvorsitzenden, mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen und geleitet. Beschlüsse werden mit der Mehrheit gefasst und können auch auf schriftlichem Wege herbeigeführt werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Ausschlag. Der Bundesvorstand ist beschlussfähig bei Stimmenabgabe von mindestens drei Mitgliedern. Sie gibt sich ihre Ordnung selbst. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Bundesvorstandsvorsitzende und der Bundesgeschäftsführer. Diese vertreten gemeinsam den Bund gerichtlich und außergerichtlich.

c) Sonderbeauftragte

Der Bundesvorstand kann für die Dauer seiner Amtsperiode oder für kürzere Zeit innerhalb seines Aufgabengebietes Mitglieder berufen, soweit die Delegation zur Arbeitsentlastung erforderlich ist  und das Mitglied für den Sonderauftrag geeignet erscheint. Landes- und Gruppenvorstände können in Ausnahmefällen entsprechend verfahren.

Die Sonderbeauftragten werden von dem gewählten Bundesorgan bestellt und abberufen und sind ihm verpflichtet. Sie können auf eigenen Antrag von der Mitgliederversammlung bestätigt und entlastet werden.

d) Der Beirat hat die Aufgabe, den Bundesvorstand in allen wesentlichen Fragen zu beraten. Er kann jederzeit vom Bundesvorstand Auskunft über wichtige Vorgänge innerhalb des Bundes erhalten. Der Beirat wird aus mindestens drei Mitgliedern gebildet, die von der Bundesversammlung auf die Dauer von drei Jahren zu wählen sind. Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 Satzungsänderungen

Die Satzung, die Wahlordnung und die Erläuterungen können nur durch die Bundesversammlung geändert werden, wenn mit der Tagesordnung die zu ändernden Punkte mit mindestens jeweils einem Formulierungsvorschlag bekannt gegeben wurden. Die Bundesversammlung kann über gefundene Kompromissvorschläge ebenfalls abstimmen.
Satzungsänderungen bedürfen 2/3-Mehrheit der bei der Abstimmung vertretenen Stimmen.

IV. Schlussbestimmungen

§ 15 Auflösung

Der Bund kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Bundesversammlung aufgelöst werden, wenn eine 3/4-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Auflösung beschließt. Bei Auflösung oder Aufhebung des Bundes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Bundes gemeinnützigen Institutionen zu, die es für jugendfördernde Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden haben.

§ 16 Vereinsrecht

Soweit nicht diese Satzung besondere Bestimmungen enthalten, gelten die Vorschriften der §§ 21 bis 79 des BGB.

§ 17 Gerichtsstand

Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Bundesvorstandsvorsitzenden im Inland maßgebend.

Die Satzung wurde in dieser Form der Bundesversammlung am 30.5.1993 vorgelegt und von ihr angenommen.
Durch Beschlüsse auf späteren Bundesversammlungen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
§ 13 b), Satz 2 am 30.12.1993
§ 7, Satz 4 am 30.12.1996
§ 12, Satz 3 und 4 am 30.12.1997
§ 13 b), Satz 2 am 30.12.1997
§ 14, Satz 1 am 30.12.1997
§ 2 am 30.12.2002
§ 6, Satz 2 am 30.12.2002
§ 7, Abs. 2, Satz 2 am 30.12.2002
§ 10 a), Satz 6 am 30.12.2002
§ 10 e) am 30.12.2002
§ 15 am 30.12.2002
§ 16, Satz 2 (neu § 15, Satz 2) am 30.12.2002
§ 11, Hinzufügen der Region (Punkt b) am 31.05.2004
§ 12, Ab Satz 3 neu am 31.05.2004
§ 13 b), „fördernden“ gestrichen am 31.05.2004
§ 6, § 7, § 8, § 9, § 10 b, c, d, e, § 11, § 12, § 13, §17, Änderung der Begriffe „Bundesführung“, „Landesführung“ und „Gruppenführung“ in „Bundesvorstand“, „Landesvorstand“ und „Gruppenvorstand“. Außerdem Änderung der dazugehörigen Titelbezeichnungen, wie z.B. „Bundesführer“ in Bundesvorstandsvorsitzende“. Dementsprechend wurde auch § 23 und §24 im Anhang 1 geändert. Änderungen beschlossen am 30.12.2005
§ 11, § 23, Änderung des Begriffes „Gruppenvorstandsvorsitzender“ in „Gruppenleiter“, 15. April 2006
§ 12, Einführung unhierarchischer Landesvorstände probeweise für zwei Jahre, am 30.12.2009.
§ 12, Änderung aber Beibehaltung des Absatzes zu unhierarchischen Landesvorständen am 29.12.2011.


*) Alle Formulierungen unserer Satzung, die nicht geschlechtsneutral gehalten sind, beziehen sich sowohl auf Frauen als auch auf Männer und sollen in keiner Weise eines der Geschlechter zurücksetzen.Satzung der deutschen reform-jugend e.V.

 


 

Wahlordnung

§ 19 Geltungsbereich

Diese Wahlordnung regelt die Wahlvorgänge bei Bundes-, Landes- und Gruppenversammlungen der deutschen reform-jugend e.V..

§ 20 Allgemeine Bestimmungen

Wählen können nur anwesende, ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder. Wahlhelfer (z.B. für die Stimmenauszählung) sind von der Versammlung mit einfacher Mehrheit* zu wählen.

§ 21 Geheime Wahl

Auf Antrag eines Mitgliedes muss für den anstehenden Wahlgang geheime Wahl (mit Stimmzetteln) durchgeführt werden.

§ 22 Kandidatenliste

Der Versammlungsleiter eröffnet für jedes zu besetzende Amt die Kandidatenliste. Vor Eintritt in den Wahlgang fragt er die Kandidaten einzeln, ob sie kandidieren.

§ 23 Wahlverfahren

  1. Der Vorsitzende des Bundesvorstandes, stellvertretende Vorsitzende des Bundesvorstands, Bundesgeschäftsführer und Schriftleiter der Bundeszeitschrift, ebenso der Vorsitzende des Landesvorstandes, stellvertretende Vorsitzende des Landesvorstandes, Landesgeschäftsführer, ebenso der Gruppenleiter sind einzeln (d.h. jedes zu besetzende Amt erfordert gesonderte Wahlgänge) zu wählen. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit** der Stimmen der Versammlung erhalten hat.
  2. Die weiteren Mitglieder des Bundes-, Landes- und Gruppenvorstandes sind in der Regel einzeln zu wählen. Die Versammlung kann aber mit absoluter Mehrheit beschließen, dass die weiteren Mitglieder gemeinsam gewählt werden.

Bei Einzelwahlen der weiteren Mitglieder ist derjenige gewählt, der die absolute Mehrheit der Stimmen der Versammlung erhalten hat. Wird in zwei Wahlgängen für ein zu besetzendes Amt die absolute Mehrheit von keinem Bewerber erreicht, dann ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der Stimmen der Versammlung erhalten hat. Bei Stimmengleichheit im dritten Wahlgang muss eine Stichwahl unter den Kandidaten mit gleicher höchster Stimmenzahl durchgeführt werden. Bei gemeinsamer Wahl der weiteren Mitglieder hat jedes Mitglied so viele Stimmen, wie Ämter zu vergeben sind. Stimmenhäufung ist nicht möglich. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der Versammlung erhalten hat. Sind bei gemeinsamer Wahl nicht alle Ämter mit der erforderlichen Mehrheit besetzt, so sind die verbleibenden Ämter durch Einzelwahlen zu besetzen.

  1. Bei der Wahl des Beirats und der Kassenprüfer ist entsprechend der Wahl der weiteren Mitglieder des Bundes-, Landes- und Gruppenvorstandes zu verfahren. Abweichend hiervon können durch Versammlungsbeschluss (mit absoluter Mehrheit) der Beirat bzw. die Kassenprüfer in einer en-bloc-Wahl*** ermittelt werden. Bei der en-bloc-Wahl ist die absolute Mehrheit erforderlich.

§ 24 Annahme der Wahl

Die Bestellung zum Bundes-, Landes- bzw. Gruppenvorstand wird erst mit der Annahme der Wahl durch den Kandidaten wirksam. Der Verzicht bedeutet die Nichtannahme mit der Folge, dass ein neuer Wahlgang erforderlich wird.

*) einfache Mehrheit: bei der Abstimmung über zwei und mehr Vorschläge gilt der Vorschlag als angenommen, der die meisten Stimmen erhält; bei nur einem Vorschlag bedeutet dies mehr Ja- als Nein-Stimmen.

**) absolute Mehrheit: bedeutet, dass sich mehr als 50% der anwesenden Mitglieder dafür aussprechen.

***) en-bloc-Wahl:bedeutet, dass die Kandidaten auf einen Wahlvorschlag gemeinsam in einem Wahlgang ermittelt werden, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat




Erläuterungen zu §3 und §4 – Ehrfurcht vor dem Leben

Wir haben unsere Wege und Ziele mit dem Leitgedanken der „Ehrfurcht vor dem Leben“ überschrieben. Dies zeigt, wie zentral dieses ethische Grundprinzip ist. Unsere weiteren Ziele ergeben sich als Folgerungen aus diesem Leitgedanken.

Welches Anliegen verbinden wir mit dem Gedanken der Ehrfurcht vor dem Leben? – Albert Schweitzer prägte am Anfang des 20. Jahrhunderts diesen Begriff, nachdem er jahrelang einer Frage nachgegangen war: «Was ist das gemeinsam Gute an dem Mannigfaltigen, das wir als gut empfinden? Gibt es einen solchen allgemeinsten Begriff des Guten?» Ausgehend von dem christlichen Gebot der Nächstenliebe fand Schweitzer die Antwort auf diese Fragen in der Ehrfurcht vor dem Leben als Grundprinzip unseres Denkens und Handelns. Das Verständnis für diesen Begriff kann sich allerdings nach Schweitzer nur auf der Basis der Empfindung entwickeln: «Ehrfurcht muss mit dem Herzen begriffen werden.»

Ehrfurcht ist mehr als Respekt, Achtung, Bewunderung. Sie entsteht aus gesammelter Aufmerksamkeit, aus der Fähigkeit und Bereitschaft, sich ergreifen zu lassen von der Einsicht, «dass das eigene Sein unlösbar eingefügt ist in eine umfassende Ordnung» (Schweitzer). Aus dieser Haltung heraus wird der Schutz allen Lebens zur inneren Konsequenz. So fordert die Ehrfurcht vor dem Leben von uns ständiges Bemühen um die Bewahrung der Natur, um Gerechtigkeit und Solidarität gegenüber unseren Mitmenschen und um ein friedliches und wahrhaftiges Miteinander. Sie erweist sich somit als ein Schlüsselgedanken unserer Zeit.

Ehrfurcht vor dem Leben bewahrt uns nicht vor Konfliktsituationen, in denen wir damit konfrontiert werden, Leben vernichten zu müssen. Sie verlangt aber einen Bewusstseinsprozess, der das ständige Abwägen und Überprüfen des menschlichen Handelns auf seine Folgen hin beinhaltet: «Wer sich von der Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben leiten lässt, schädigt und vernichtet Leben nur aus Notwendigkeit, der er nicht entrinnen kann, niemals aus Gedankenlosigkeit.» (Albert Schweitzer)

Alle weiteren Zielsetzungen sind Konsequenzen aus diesem Leitgedanken, und sie zeigen Möglichkeiten und Wege auf, in die Haltung der Ehrfurcht vor dem Leben hineinzuwachsen.

Verantwortungsbewusster Umgang mit allem Lebendigen

Das Ziel, aus der Ehrfurcht vor dem Leben eine Art Handlungsmaxime abzuleiten, kann im „verantwortungsbewussten Umgang mit allem Lebendigen“ verwirklicht werden.

Verantwortungsbewusster Umgang verlangt im ersten Schritt einen Bewusstseinsprozess: Die Erkenntnis der eigenen Verantwortung gegenüber meiner Umwelt, in der ich mich als Teil eines Gesamtorganismus verstehe. Dazu zählen die Einschätzung meines Wirkungskreises sowie die Berücksichtigung der Folgen meines Verhaltens bei Mitmensch, Tier und Pflanze.

Als Konsequenz aus der Ehrfurcht vor dem Leben steht diese Erkenntnis nicht für ein ausschließlich rationales Verantwortungsbewusstsein, sondern auch für eine innere, emotional getragene Verbundenheit mit allem Lebendigen, die die Übernahme von Verantwortung als unverzichtbar erscheinen lässt. So wichtig die Erkenntnis der Verantwortung ist, ohne die Konsequenz des Handelns bleibt sie unwirksam. Die Unverhältnismäßigkeit zwischen Erkennen und Handeln ist eines unserer klassischen Zeitphänomene.

Verantwortungsbewusstes Handeln beginnt im privaten, mitmenschlichen Kreis, im Umgang mit Familie und Freunden. Nicht nur das Abwägen der gegenseitigen Bedürfnisse und Ansprüche ist dort von Wichtigkeit, sondern auch Hilfsbereitschaft und der Schutz derjenigen, die sich wie etwa Pflanzen und Tiere nicht artikulieren können, oder die wie Kinder noch zu schwach sind, ihre eigenen Interessen zu vertreten.

Weiterhin lässt sich das Verantwortungsbewusstsein aus dem persönlichen in den gesellschaftlichen Wirkungskreis erweitern. Während im Familien- und Freundeskreis die Folgen des Handelns noch weitgehend abschätzbar sind, übersteigen die Dimensionen gesellschaftlich relevanter Entscheidungen, die es zu verantworten gilt, häufig die Möglichkeiten einer einzelnen Person. Dem umweltbewussten Verbraucher beispielsweise wird bei der Auswahl zwischen ähnlichen Produkten ein detailliertes Wissen über die jeweilige Herstellung abverlangt, soll er sich im Sinne seiner Interessen entscheiden. Doch andererseits ist gerade hier die Fähigkeit zum verantwortungsvollen Handeln Bedingung, wenn der Verbraucher Einfluss auf eine umweltgerechte Herstellung nehmen will.

So ist es notwendig, die Anstrengung des verantwortungsbewussten Handelns als Chance auf sich zu nehmen, nach Lösungsmöglichkeiten im Kleinen zu suchen und sie zu verwirklichen; gleichsam Keime zu setzen, die Wurzeln schlagen, wachsen und sich ausbreiten können. Dieses aktive Einbringen verlangt Mut, Zuversicht und Zivilcourage sowie die Fähigkeit, Verantwortung tragen zu können, ist gleichzeitig aber auch Hilfe, damit wir als Einzelne angesichts der großen Komplexität solcher Themen und Probleme nicht wie gelähmt zu sein brauchen.

Wir sehen unseren Jugendbund hier als Rahmen, in dem in lebendiger Gemeinschaft Verantwortungsbewusstsein und Tatkraft sich ausbilden und wirksam werden können.

Toleranz und Friedensliebe

Die Frage nach der Toleranz stellt sich, wo Gegensätze zwischen Menschen aufgrund unterschiedlicher Verhaltensweisen auftreten. Gegenseitige Toleranz schafft den Raum, Konflikte auf Menschenwürdige Weise auszutragen oder gegensätzliche Lebenshaltungen zu dulden. Hier erweisen sich Freiheit und Frieden als unabdingbare Voraussetzungen und Eckpunkte für ein tolerantes Miteinander.

Freiheit darf nicht mit Schrankenlosigkeit oder Willkür verwechselt werden und ist auch mehr als ein reines „Frei-Sein von etwas“. Vielmehr wird das „Frei-Sein zu etwas“ zur zentralen Aufgabe jedes Menschen, die ernsthaft wahrgenommen beim Erfahren der eigenen Freiheitsgrenzen immer auch die Entfaltungsspielräume von Mitmenschen und Umwelt einbezieht. Das erfordert allerdings auch ein Nachdenken über die Grenzen von Toleranz, wenn z.B. eigene Überzeugungen in nicht duldbarem Maße unterdrückt werden.

Neben einem von Freiheit geprägten Umfeld setzt Toleranz auch den Willen zur Friedfertigkeit voraus. Dieser bildet die ethisch-moralische Motivation, sich immer aufs neue um einen gesellschaftlichen Rahmen zu bemühen, in dem Raum ist für Konflikte, und wo der Umgang mit ihnen erlernt werden kann: Jeder Form von psychischer und physischer Gewaltanwendung muss durch ernsthafte Diskussion oder andere Ausdrucks- und Kommunikationsformen begegnet werden.

Solche Arten der Konfliktbewältigung und Konfliktvorbeugung werden noch nicht ausreichend praktiziert, und die Folgen treten sowohl im privaten Umfeld als auch bei nationalen und internationalen Auseinandersetzungen fatal vor Augen. Daher sind Toleranz und Friedensliebe Gebote unserer Zeit.

Unser Jugendbund sieht sich in der Verantwortung, sie im Rahmen der hier geschaffenen Gemeinschaft zu verwirklichen, um die Erfahrungen und Ergebnisse auch in die Gesellschaft weitertragen zu können.

Gemeinschaft junger Menschen, die die Entwicklung der Persönlichkeit fördert

Wir bewegen uns grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen Individualität und Gemeinschaft. Jeder Mensch strebt bewusst oder unbewusst danach, auf der Grundlage tragfähiger menschlicher Beziehungen seine eigene Persönlichkeit zu finden und zu leben. Die Gemeinschaft bildet für den einzelnen die Voraussetzung, individuelle Fähigkeiten zu erkennen und auszubilden und seine Gaben als Aufgaben wahrnehmen zu können.

Der gesellschaftliche Rahmen dafür ist heute durch einen Zwiespalt geprägt: Einerseits gab es noch nie so viele Menschen auf der Welt und noch nie waren diese Menschen so sehr mittels moderner Kommunikationsmittel verbunden wie in der heutigen Zeit. Andererseits erleben wir eine Entwicklung, in der immer mehr Menschen vereinsamen, sich keiner menschlichen Gemeinschaft – sei es Familie, Freundeskreis, Verein oder Gemeinde – zugehörig fühlen.

Nicht nur viele alte und kranke Menschen sehen sich in unserer Gesellschaft zunehmend isoliert, auch junge Menschen – oftmals ausgebrochen aus sich auflösenden Familienstrukturen, oft auch enttäuscht vom Unverständnis anderer für ihren Lebensweg – fühlen sich allein gelassen.

Die deutsche reform-jugend e.V. will diesen Entwicklungen eine Gemeinschaft entgegensetzen, die von Toleranz und menschlicher Wärme getragen wird. In dieser Atmosphäre können Kinder und Jugendliche Geborgenheit finden und untereinander Vertrauen entwickeln.

Gemeinsame Naturerlebnisse, Gedankenaustausch in Diskussion und Gesprächen sowie musisch-kreatives Erleben bilden die wesentlichen Stützen unserer Gemeinschaft, die durch Begeisterung und Verbundenheit getragen wird und in der sich der einzelne Mensch wohlfühlen kann.

Das setzt voraus, dass alle ihre persönlichen Interessen mit denen der anderen in Einklang bringen, aber nicht indem sie ihre eigenen Wünsche völlig für die Gruppe aufgeben oder ihre grundlegenden Interessen nicht mehr wahrnehmen.

Unsere Gemeinschaft lebt in ihrem Bemühen um Ideale wie die Ehrfurcht vor dem Leben, die Nächstenliebe und Menschlichkeit davon, dass wir uns soziale Fähigkeiten des mitmenschlichen Umgangs aneignen, und uns als Individuen wahrnehmen, um ein eigenes, gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln.

Naturerfahrung auf Lager und Fahrt

Wir brauchen die Natur. „Der Mensch ist so geschaffen, dass er abhängig ist von Duft, Ton, Farbe, Form, dass der Umgang mit dem Sternenhimmel, mit den Jahreszeiten in der Natur, mit allem, was lebt und ist, zum normalen Umschwung seines Lebens gehört. Wo diese Beziehungen – zum Beispiel nur schon die Beziehung zu Tag und Nacht, zu Sonne, Mond und Sternen – für den heutigen Menschen belanglos geworden sind, da hat er gleichzeitig ein Stück seines Menschseins preisgegeben und den Zusammenhang seiner eigenen Person verloren.“*

Wir sind eingebunden in natürliche Abläufe und versuchen, sie in Tages- und Jahreszeiten sowie in der gesamten Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt mit all unseren Sinnen wahrzunehmen.

Faszinierende Berglandschaften der Alpen oder einsame Hochmoorgebiete im Schwarzwald etwa können uns die Natur und ihre Schönheit im wahrsten Sinne des Wortes nahe bringen, – und: Es gelingt uns dabei, die Naturentfremdung, die wir alle in uns tragen, ein Stück weit zu überwinden. Wenn wir in diesen oft noch weitgehend unberührten Landschaften wandern und zelten, Kajak- oder Fahrrad fahren, so sind wir uns der damit verbundenen Problematik bewusst. Wir versuchen deshalb, bei diesen Unternehmungen die Umwelt möglichst wenig zu belasten.

Die Naturentfremdung führt dazu, dass wir täglich von Umweltzerstörung hören und lesen und dennoch wenig dagegen unternehmen. Es muss uns gelingen, zu Wasser und Luft, zu Bäumen und bedrohten Vogelarten – um nur wenige Beispiele zu nennen – wieder eine Beziehung zu gewinnen und alles, was wir als „Natur“ bezeichnen, als liebens- und schützenswert zu begreifen. Nur so lässt sich die Haltung der Ehrfurcht vor dem Leben verwirklichen. Diese wiederum ist Voraussetzung dafür, dass wir mit vollem Einsatz für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen tätig werden.

Ein weiterer Gedanke veranlasst uns, Naturerfahrung als ein zentrales Anliegen unserer Jugendarbeit zu sehen: Erlebnisse in freier Natur – sei es der anstrengende Aufstieg bei einer Skitour, das Überqueren eines Gebirgsflusses mit Rucksack und Gitarre oder auch der abendliche Aufbau einer Kohte bei Regen und Kälte – sind nicht selten mit Grenzerfahrungen verbunden, die andere, möglicherweise verhängnisvolle Grenzerfahrungen im Leben Jugendlicher überflüssig machen können. So kann sich die Naturerfahrung auf Lager und Fahrt zu intensiver Gemeinschafts- und Selbsterkenntnis erweitern, die kräftigend und motivierend auch in die Gestaltung des Alltags hineinwirkt.

Geistige Auseinandersetzung in Seminar und Gesprächskreis

Ein weiteres Anliegen unserer Gemeinschaft ist die geistige Auseinandersetzung. Unsere Themen werden nicht von außen vorgegeben, sondern entwickeln sich aus dem Gemeinschaftsinteresse heraus. Zum großen Spektrum bei uns erörterter und diskutierter Themen gehören solche, die unseren Jugendbund besonders prägen: Fragen der Lebens- und Freizeitgestaltung, pädagogische Angelegenheiten, und weitere Themen, die sich aus unseren Wegen und Zielen ergeben.

Wir bemühen uns um einen konstruktiven Dialog zwischen verschiedenen Ansichten, der anregt zum Weiterdenken. Offenheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden gehören dabei genauso zu der von uns angestrebten “Streitkultur”, wie zuhören zu können und selbstbewusstes Vertreten der eigenen Meinung.

Wir sind uns bewusst, dass wir weitumspannende, komplexe Themen, wie z.B. Ökologie oder Konsumverhalten, nicht erschöpfend behandeln können. Es ist jedoch wichtig, ein Problembewusstsein durch Information und Diskussion zu schaffen, das den Anstoß für konkretes Handeln gibt und somit Kreise vom Einzelnen in die Gesellschaft zieht.

Wir streben eine Behandlung der Themen an, die möglichst viele unserer Sinne mit einschließt. Das Problem des Waldsterbens z.B. wird erst wirklich anschaulich, wenn wir uns die Schäden in betroffenen Wäldern an Ort und Stelle vor Augen führen.

Trotz aller Leidenschaft für das Thema müssen Sachlichkeit und Fairness unsere Gespräche bestimmen. Die Diskussions- und Kritikfähigkeit, das Stehvermögen, unsere Meinung auch gegen Widerstände zu vertreten, sind wesentliche Fähigkeiten, die innerhalb der drj gelernt werden können.

Schöpferische Lebensgestaltung mit Musik und Tanz, Spiel, Sport und künstlerischem Schaffen

Schöpferisches Tun im Sinne von „etwas neu schaffen” oder „Unentdecktes neu entdecken” gehört zu den zentralen Ausdrucksformen menschlichen Lebens. Seit Jahrtausenden drücken Menschen ihre Beziehung zur Schöpfung in kreativem Schaffen aus.

Kindern und Jugendlichen fällt es heute oft schwer, Kreativität und Phantasie zu entfalten. Dies hängt sicherlich mit dem ansteigenden Konsum von Fernsehen, Videos und Computerspielen zusammen. Darüber hinaus geben immer weniger Erwachsene ihren Kindern Raum und Möglichkeit, Kreativität zu entfalten, indem sie sich z.B. Zeit nehmen, mit ihnen zu basteln, zu singen oder zu musizieren. Die im täglichen Leben und in der Schule erfahrene Fülle von Informationen, die Reizüberflutung aus den Massenmedien weisen den Heranwachsenden eine passive Rolle zu, es fehlen ihnen die Möglichkeiten, ihre Wahrnehmungen in schöpferischem Tun zu verarbeiten. So wird der ursprünglich konstruktive Schaffensdrang oft zu destruktiver Aggression.

Wir versuchen diesen Schaffensdrang in positive Bahnen zu lenken, indem wir eine Vielfalt von Möglichkeiten schöpferischer Lebensgestaltung erfahren und ausprobieren. Das Programm unserer Veranstaltungen setzt sich zu einem großen Teil aus kreativen Elementen zusammen, indem wir gemeinsam singen, tanzen, spielen und Sport treiben oder in Kleingruppen töpfern, schnitzen, zeichnen, malen, eigene Zeitungen erstellen oder selber Gedichte schreiben.

Bei all diesen Tätigkeiten entdecken wir Fähigkeiten und Neigungen, die dann oft nach drj-Treffen weiterentwickelt werden. So trägt Kreativität nicht nur zum Entstehen einer lebendigen, schöpferischen Gemeinschaft bei, sondern hilft darüber hinaus auch jedem Einzelnen, Orientierung und Selbstvertrauen zu finden.

Beispielsweise erleben wir beim Musizieren den Rhythmus, die Melodien, Klänge und Harmonien als Ausdruck eigener Empfindungen. Ähnliches gilt für das Singen und Tanzen in der Gruppe. Auch das Theaterspielen bietet viele Möglichkeiten, sich selbst kennen zu lernen und auszudrücken. In Spiel und Sport lernen wir nicht nur, mit unseren Körperkräften umzugehen oder aufgestaute Aggressionen in spielerische Bewegung umzuwandeln; wichtig sind uns dabei das Erlernen von sozialen Kompetenzen innerhalb einer Gruppe, das Miteinander, die gegenseitige Rücksichtnahme und das Umgehen mit Sieg und Niederlage.

Alle diese Möglichkeiten schöpferischen Tuns tragen maßgeblich zu der Atmosphäre unserer Gemeinschaft bei, in der wir kreativ tätig sind, anstatt zu konsumieren. Wir erkennen im Entdecken und Entwickeln der eigenen Fähigkeiten einen wichtigen Bestandteil einer selbstbestimmten und verantwortungsvollen Lebenshaltung.

Demokratische Ordnung als Grundlage menschlichen Zusammenlebens

Die deutsche reform-jugend e.V. ist ein demokratisch organisierter Jugendbund innerhalb einer Gesellschaft, die die Demokratie als Staatsform gewählt hat. Daraus ergibt sich zweierlei:

Unser Zusammenleben ist von demokratischem Umgang untereinander bestimmt. Das bedeutet, dass wir die individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen versuchen und Zeit, Geduld und gegenseitige Rücksichtnahme beim Finden von Kompromissen aufbringen. Eine Entscheidung im Konsens der Gruppe ziehen wir einer Mehrheitsabstimmung oder Einzelentscheidung der leitenden Person vor.

Die leitenden Ämter in unserem Bund werden in demokratischen Wahlverfahren besetzt. Eine Führungsperson soll ihre Autorität aus Kompetenz und menschlicher Reife herleiten und darf ihre Befugnisse nicht als Freibrief für eigennütziges oder willkürliches Handeln missbrauchen. Ihr Führungsstil muss offen und kooperativ sein.

Das bedeutet, dass die Führungsperson vor allem in der Pflicht steht, gewissenhaft, verantwortungsbewusst und vorausschauend für das Wohl der Gruppe zu handeln, Entscheidungen transparent zu machen und offen für Kritik zu sein. Dazu gehört auch, die Betroffenen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, wo es sachlich möglich und praktisch durchführbar ist.

Die zweite Ebene unseres demokratischen Selbstverständnisses betrifft das Auftreten und die Funktion unseres Jugendbundes in der Gesellschaft. Anders als politische Interessengruppen, Bürgerinitiativen und ähnliche Gruppierungen sehen wir unsere Aufgabe nicht in erster Linie darin, bestimmte Forderungen politisch durchzusetzen und gesellschaftlich zu verbreiten, sondern betreiben Jugendarbeit im Sinne von Menschenbildung: Wir wollen bei jungen Menschen das Empfinden für soziale und ökologische Belange sensibilisieren, waches, kritisches Denken und verantwortungsbewusstes Handeln fördern. Auseinandersetzungen über unterschiedliche Themen in der Gruppe bieten dabei ein ideales Übungsfeld für die Darstellung und Reflexion der eigenen Meinung.

In einem Jugendbund demokratisches Verhalten zu lernen, ist eine der wichtigsten und sinnvollsten Möglichkeiten, antidemokratischen Tendenzen zu begegnen. Intoleranz und Gewaltbereitschaft begegnen wir unter anderem dadurch, dass wir die entsprechenden Themen aufgreifen und kritisch reflektieren. Wir wollen im “ethischen Vakuum” der vorwiegend materialistisch orientierten Gesellschaft Denk- und Lebensweisen entwickeln, die zu einer ganzheitlichen, erfüllten Lebensform befähigen.

Begegnung und Verständigung mit den Menschen anderer Völker

Schon immer trachteten Menschen danach, auf Reisen mit fremden Kulturen in Kontakt zu kommen, und erlebten häufig die Begegnung und die dabei gewonnenen Erfahrungen als Bereicherung. Unsere Zeit hat durch ihre technischen Errungenschaften die Möglichkeiten zur Verständigung mit Menschen anderer Völker wesentlich vereinfacht, durch die wachsenden internationalen Verflechtungen entstehen daraus allerdings auch vielfältige Verpflichtungen.

Durch globale Zusammenhänge werden die ökologischen Probleme eines Landes, beispielsweise die Abholzung der tropischen Regenwälder, auch zu unseren Problemen, die wir als Weltgemeinschaft gemeinsam zu lösen haben. Unterdrückung, Missachtung von Menschenrechten, Armut und Elend in vielen Teilen der Welt sind weitere Bereiche, in denen wir nur durch unser Interesse, durch unseren Einsatz gemeinsam mit den betroffenen Menschen Abhilfe schaffen können.

Doch nicht nur in internationalen Zusammenhängen, auch in unserer unmittelbaren Umgebung findet Begegnung mit Menschen anderer Kulturen statt. Hierbei ist es notwendig, dass wir uns auf ein Kennen lernen anderer Lebensgewohnheiten einlassen, bereit sind, fremden Kulturen mit Offenheit und Interesse zu begegnen und den Dialog mit den Menschen zu suchen. Dies sind Wege, Fremdenhass entgegenzutreten.

Auf Großfahrten versuchen wir in diesem Sinne, nicht nur das Land sondern auch die Menschen, die dort leben, kennen zu lernen. Zudem führen wir mit gleichgesinnten europäischen Jugendlichen Zeltlager und weitere Veranstaltungen durch. Gesprächsgruppen, die oft mehrsprachig geführt werden, gemeinsame Arbeitsgruppen und internationale Lieder und Tänze sind wichtige Bestandteile solcher Jugendbegegnungen.

Auch in der Planung und Gestaltung von unseren Treffen und Lagern sind die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen, der Blick für die Situation – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – in anderen Ländern und das Miteinbeziehen von ausländischen Jugendlichen in unsere Gemeinschaft wichtige Ziele. Damit wollen wir den Gedanken der „Einen Welt” nicht nur theoretisch begreifen, sondern auch im praktischen Tun mit Leben füllen.

Gesunde und naturgemäße Lebensführung mit vegetarischer Vollwertkost, ohne Alkohol und Nikotin

Gesunde und naturgemäße Lebensführung ist eine Rückbesinnung auf die Grundlagen unseres Lebens und somit auf Regeln, die die Natur uns vorgibt: Hierzu zählen ein bewusster Umgang mit den Lebenselementen Wasser, Luft und Erde, sowie mit uns selbst und unseren Mitmenschen.

Dies wird auf Lager und Fahrt konkret erfahrbar, wo wir auf unseren üblichen Zivilisationskomfort verzichten. Wir streben aber keinen völligen Verzicht auf technische Errungenschaften an, sondern den bewusstem Umgang mit ihnen.

Unsere Grundsätze einer umfassenden gesunden und naturgemäßen Lebensführung sind:

  • bewusster Umgang mit uns selbst;
  • vegetarische und vollwertige Ernährung auch aus ethischer Verantwortung, insbesondere die Verwendung von naturbelassenen Nahrungsmitteln aus biologischem Anbau;
  • Ablehnung aller Drogen und schädlichen Genussmittel, insbesondere von Alkohol und Nikotin;
  • bewusster und kritischer Umgang mit Unterhaltungsmedien;
  • aufrichtiges und tolerantes menschliches Miteinander.

Dadurch versuchen wir die Ehrfurcht vor dem Wert des eigenen Lebens zu wahren und zugleich zur Erhaltung des Lebens anderer – Tiere und Pflanzen eingeschlossen – beizutragen.

Dieses wollen wir im Gespräch und durch Vorleben verständlich und zu einem Anliegen aller machen.

*) Adolf Portmann, zitiert nach: Buchwald, Engelhardt; Handbuch für Landschaftspflege und Naturschutz, Band 1 – Grundlagen. BLV München 1976, S. 93f.